Wann brauche ich eine Spange? Wann hat sie einen medizinischen Nutzen?
Und wie erkenne ich, ob ich nur ein kosmetisches Problem habe oder ob es sich um eine wirklich medizinisch notwendige Behandlung handelt? Und ob eine Zahnspange einen Nutzen für mich hat
Bei dieser Frage hilft einem meistens der Besuch beim Arzt. Dann kann dieser prüfen, ob eine Behandlung aus optischen oder doch gesundheitlichen Gründen sinnvoll ist. Jeden Tag gibt es im Internet eine neue Werbung mit Spangen. Oder auch ein Model, das mit schönen, geraden Zähnen auf Instagram in die Kamera lächelt. Warum wollen plötzlich alle schöne Zähne? Warum wollen plötzlich alle eine Zahnspange nutzen? Für uns alle ist unsere Gesundheit, die Fitness und natürlich auch unser Aussehen sehr wichtig. Na klar gehören dazu auch unsere Zähne. Sie sind mit das Erste, was andere von uns sehen. Sie machen uns sympathisch. Aber auch die Kosten der Spange sind für viele entscheidend.
Wie erkenne ich, ob in meinem Fall die Spange medizinisch notwendig ist?
Gesundheitliche Nutzen für eine Zahnspange kann es hier viele geben. Wenn einem etwas weh tut, liegt einfach gesagt so ein Fall vor. Oder wenn man nicht mehr essen kann. Manche Leute können nicht gut sprechen. Ein Anderer klagt über Probleme beim Sehen. Noch ein Anderer hat Schmerzen im Rücken oder in der Schulter. Bei all diesen Fällen ist eine Spange vom Arzt empfohlen. Das bedeutet also, wenn Zähne sehr eng sind und man schnell Karies hat, ist eine Spange nicht nur kosmetisch sinnvoll – sondern auch medizinisch.
Was ist kosmetisch?
Kosmetisch ist all das, was unser Aussehen betrifft. Das kann z.B. eine kleine Lücke zwischen den vorderen Zähnen sein. Wenn diese Lücke mit einer Spange geschlossen wird, kann es eine Behandlung für unser Aussehen sein. Aber oftmals bleibt hier auch Essen stecken und dadurch entzündet sich das Zahnfleisch. Dann kann in solchen Fällen eine Spange auch medizinisch begründet sein.
Kosmetisch ist oft auch medizinisch!
Viele Leute denken, dass die Korrektur von den vorderen Zähne immer eine kosmetische Behandlung ist. Aber das stimmt so nicht! Auch wenn die vorderen Zähne falsch stehen und die Behandlung sich auf den Körper auswirken kann. Ein Beispiel sind Schmerzen im Rücken oder in der Schulter. Die Kosten der Spange werden aber nur teilweise übernommen.
Definitiv medizinisch?
Die Behandlung von einem Kreuzbiss der vorderen Zähnen ist einer der wichtigsten Fälle überhaupt. Denn ein solcher Biss kann bis zum Verlust von Zähnen führen. Somit kann es hier sehr wichtig sein, mit dem Arzt zu sprechen. Und eine Zahnspange zu nutzen. Auch wenn die Spange medizinisch notwendig ist, kann es sein, dass die Kosten der Spange nicht übernommen werden.
Manchmal gibt es auch um die Kosten einer Spange Streit. Wer zahlt in welchem Fall und mit wieviel kann man rechnen? Diese Punkte sind oftmals sehr wichtig für eine eigene Entscheidung.
Welche Spangen Kosten werden von der gesetzlichen Versicherung bezahlt? Und was wird von den privaten bezahlt?
Hier gibt es oft Unterschiede zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Versicherung:
Gesetzliche Versicherungen | |
Kinder | Ab KIG 3 zahlt die Krankenkasse einen Großteil der Kosten der Spange. |
Erwachsene | Für Behandlungen von Erwachsenen wird meist nicht gezahlt. |
Ausnahmen | Ausnahmen kann es geben, wenn die Zähne falsch stehen oder wenn welche fehlen. Wenn dann nur eine Operation hilft, wird eventuell gezahlt. Behandlungen durch Zahnspangen mit den transparenten Schienen werden nie übernommen. Dazu gehören auch Schienen wie Invisalign. |
Private Versicherungen | |
Bedingungen für die Übernahme von Kosten von Spangen | Diese übernehmen meist auch Behandlungen mit Alignern – aber auch oftmals andere kieferorthopädische Eingriffe. Manche haben die Bedingung, dass die Behandlung medizinisch notwendig sein muss. |
Man sollte aufmerksam seinen Vertrag lesen, bevor man ihn unterschreibt. |
Anschließend wenn man fertig ist, ist es sehr wichtig, dass das alles auch so bleibt, wie es sein soll. Und die Zahnspange ihren Nutzen bringt. Allerdings ist dafür auch der Arzt zuständig. Denn im Laufe des Lebens können sich die Zähne verändern. Sowie sich unser Gesicht ändert, verändern sich auch die Zähne. Deshalb ist es so wichtig, festsitzende Retainer zu benutzen.
Wenn man sich nicht sicher ist, kann man sich natürlich einfach bei einem Arzt beraten lassen. Und dieser kann einem sagen, ob die Behandlung sein muss oder nicht.
Wann ist eine Zahnspange medizinisch notwendig?
Eine Zahnspange ist medizinisch notwendig, wenn Zahnfehlstellungen vorhanden sind, die die Mundgesundheit beeinträchtigen. Dazu zählen Überbiss, Unterbiss, Kreuzbiss oder Lücken zwischen den Zähnen. Auch wenn der Kiefer zu klein ist und nicht genug Platz für alle Zähne bietet, kann eine Zahnspange helfen. In manchen Fällen kann eine Zahnspange auch bei Sprachproblemen oder Schwierigkeiten beim Kauen und Schlucken helfen. Es ist wichtig, Ihren Kieferorthopäden zu konsultieren, um die beste Lösung für Sie zu finden.
Wann ist eine Zahnspange kosmetisch?
Eine Zahnspange wird als kosmetisch betrachtet, wenn sie hauptsächlich dazu verwendet wird, das Aussehen Ihrer Zähne zu verbessern, anstatt gesundheitliche Probleme zu lösen. Beispielsweise kann man eine kosmetische Zahnspange wählen, um eine 0,4 mm große Lücke zu schließen, dies dürfte in den meisten Fällen dann eine kosmetische Korrektur sein.
Wer darf entscheiden, ob meine Behandlung medizinisch notwendig ist oder nur kosmetisch?
Diese Frage wird in der Regel von Ihrem Kieferorthopäden geklärt. Der Kieferorthopäde führt eine gründliche Untersuchung durch und erstellt einen Behandlungsplan. Wenn die Zahnspange für eine korrekte Kiefer- oder Zahnstellung medizinisch notwendig ist, wird er es Ihnen sagen. Wichtig ist zu wissen, dass gesetzliche Krankenkasse auch teilweise medizinisch notwendige Behandlungen nicht bezahlen. Was Sie auch wissen sollten, die Mitarbeiter von Versicherungen, der Beihilfe oder auch von privaten Krankenversicherungen sind in den meisten Fällen, keine Ärzte und auch keine Kieferorthopäden. Deshalb dürfen Sie nicht entscheiden, ob Ihre Behandlung medizinisch notwendig ist. Falls Sie Probleme mit der Erstattung von Kosten haben, wenden Sie sich an die Landeszahnärztekammer, dort können Sie unabhängige Gutachter beauftragen.
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