
Eine der Fragen, die fast jeder Patient uns fragt, ist: Übernimmt meine Krankenkasse eine Behandlung mit Invisalign?
Immer mehr von Ihren Freunden tragen Schienen und Sie fragen sich, übernimmt die Krankenkasse jetzt Invisalign? Und freuen sich schon während der Behandlung darüber, dass kaum einer mitbekommt, dass sie ihre Zähne richten? Und einr nach dem anderen hat ein neues Lächeln mit schönen, geraden Zähnen, dass jeden haut? Deshalb haben auch Sie sich entschieden, Ihre Zähne korrigieren zu lassen? Um dann mit Ihren Freunden um die Wette zu lächeln? Dann informieren Sie sich doch mal bei einem unserer Experten.
Alle denken, dass es doch eine Option geben muss. Dass die Krankenkasse die Kosten für diese Behandlung mit Invisalign auch übernimmt. Doch leider ist das Gegenteil der Fall. In Deutschland übernimmt die gesetzliche Krankenkasse weder bei Kindern noch bei Erwachsenen die Behandlung mit den Schienen. Daraus ergibt sich, dass die meisten Patienten selbst zahlen müssen. Aber gibt es denn überhaupt keine Ausnahmen? Doch, allerdings nur in extremen Situationen. Hier muss ein Arzt sagen, dass die Behandlung zwingend notwendig ist. Es ist gut, eine zusätzliche Versicherung zu haben. Aber auch hier muss man gut aufpassen! Meist benötigt man auch hier wie bei der Krankenkasse einen Grund, damit die Versicherung die Kosten für Invisalign übernimmt. Deshalb muss man sich die Unterlagen von dem Vertrag immer besonders gut durchlesen. Alternativ gibt es die Option über die Steuer. Hier kann man die Kosten für die Schienen als außergewöhnliche Belastungen absetzen.
Aber es muss doch eine Möglichkeit geben, dass meine Krankenkasse Invisalign übernimmt?
Nein, leider ist das nicht so, dass die Krankenkasse Invisalign übernimmt. Aber warum ist das so? Schließlich gibt es ja einige Vorteile gegenüber den festen Spangen. Diese übernimmt meist die gesetzliche Krankenkasse. Zumindest ist es oft bei Kindern so. Die Schienen sind nahezu unsichtbar. Man kann sie sehr angenehm tragen und zu jeder Zeit auch wieder herausnehmen. Außerdem kommt hinzu, dass es viel weniger weh tut und die Schmerzen weniger sind.
Ein weiterer Vorteil ist, dass man sich deutlich besser die Zähne putzen kann. Was ist also der Grund dafür, dass niemand zahlt? Der Katalog, in dem alle Leistungen stehen, die die Krankenkasse übernimmt, wurde schon sehr lange nicht mehr erneuert. Invisalign ist aber noch relativ neu. Es wird seit ca. 15 Jahren in Deutschland angewandt. ABER: Invisalign ist einfach nicht in dem Katalog von allen Leistungen der Krankenkasse drin. Deshalb übernimmt KEINE gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die Behandlung mit Invisalign. Zumindest bis jetzt.
Kann ich nicht einfach ein bisschen was dazu zahlen?
Leider ist es bei Schienen in den meisten Fällen nicht so wie bei der festen Spange. Dort ist es durchaus möglich zum Beispiel für andere Brackets, etwas dazu zu zahlen. Auch die sogenannte Zuzahlung ist für Schienen in Deutschland bisher nicht erlaubt. Also übernimmt die Krankenkasse weder die Kosten in voller noch in anteiliger Höhe für Invisalign.
Welche Krankenkasse übernimmt Invisalign? Hier sind 5 Punkte, die Sie wissen sollten:
- Nicht alle Krankenkassen decken Invisalign ab. Es hängt von Ihrer spezifischen Versicherungspolice ab. In der Regel übernehmen gesetzliche Krankenkasse nichts, nur private Krankenversicherung und Zusatzversicherung helfen in der Regel bei Erstattung.
- Gesetzliche Krankenkassen decken normalerweise nur kieferorthopädische Behandlungen für Kinder und Jugendliche ab, allerdings kein Invisalign.
- Private Krankenkassen können Invisalign decken, aber es ist wichtig, dass Sie Ihre Police überprüfen.
- Viele Krankenkassen verlangen, dass die Behandlung medizinisch notwendig ist, also brauchen Sie möglicherweise einen Kieferorthopäden, der dies bestätigt.
- Einige Krankenkassen bieten Zusatzversicherungen an, die Invisalign abdecken könnten. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse.
Wie funktioniert Invisalign?
Invisalign sind durchsichtige Zahnschienen, die zur Behebung von Zahnfehlstellungen verwendet werden. Sie sind eine moderne Alternative zu traditionellen Zahnspangen. Der Prozess beginnt mit einem digitalen 3D-Abbild Ihres Mundes. Dann erstellt ein Kieferorthopäde einen individuellen Behandlungsplan. Sie erhalten eine Reihe von Invisalign-Schienen, die Sie alle zwei Wochen wechseln. Jede Schiene verschiebt Ihre Zähne allmählich in die gewünschte Position. Die Behandlungszeit variiert, ist aber im Durchschnitt etwa 12 bis 18 Monate. Und das Beste daran? Sie sind fast unsichtbar, sodass niemand bemerken wird, dass Sie sie tragen!
Welche Vorteile bietet Invisalign?
- Unauffällig: Invisalign-Schienen sind fast unsichtbar und beeinträchtigen Ihr Lächeln während der Behandlung nicht.
- Komfort: Sie sind angenehm zu tragen und verursachen weniger Beschwerden als traditionelle Zahnspangen.
- Flexibilität: Sie können zum Essen oder Zähneputzen herausgenommen werden.
- Effizienz: In vielen Fällen ist die Behandlungszeit kürzer als bei herkömmlichen Zahnspangen.
- Digitale Planung: Sie sehen das Endergebnis Ihrer Behandlung schon bevor sie beginnt.
Nun fragen Sie sich vermutlich, welche Krankenkassen diese genialen Schienen übernehmen? Bleiben Sie dran und wir verraten es Ihnen!
Welche Krankenkassen erstatten die Kosten für Invisalign?
- AOK: Die AOK übernimmt in der Regel keinen Teil der Kosten für Invisalign bei Jugendlichen.
- Techniker Krankenkasse (TK): Bei der TK gibt es in der Regel keine Zuschüsse für Invisalign, wenn medizinische Gründe vorliegen.
- Barmer: Barmer übernimmt auch die Kosten normalweise nicht, wie die üblich bei den gesetzlichen Krankenkassen.
- IKK: Die IKK bietet keine Erstattung, nur wenn die Behandlung für Jugendliche medizinisch notwendig ist und unter keinen Umstanden mit anderen Spangen stattfinden kann.
- DAK: Die DAK übernimmt einen keinen Teil der Kosten, auch wenn eine kieferorthopädische Behandlungsbedürftigkeit besteht.
Bitte beachten Sie, dass es immer auf den Einzelfall und die individuelle Krankenkasse ankommt. Es empfiehlt sich, vor Beginn der Behandlung mit der Krankenkasse Rücksprache zu halten.
Was sind die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme?
- Medizinische Notwendigkeit: Ihre Zahnfehlstellung muss so ausgeprägt sein, dass eine Behandlung aus medizinischer Sicht unumgänglich ist.
- Alter: In der Regel übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten für Invisalign nicht, das Alter spielt dabei keine Rolle. Manche privaten Versicherungen zahlen nur bis zu einem bestimmten Alter.
- Vorabgenehmigung: Sie müssen vor Behandlungsbeginn einen Kostenübernahme-Antrag bei Ihrer Krankenkasse einreichen und die Genehmigung abwarten.
- Wahl des Behandlers: Der Kieferorthopäde Ihrer Wahl muss von Ihrer Krankenkasse anerkannt sein.
- Behandlungsplan: Ein ausführlicher Behandlungsplan sollte Ihrer Krankenkasse vorgelegt werden, einschließlich der voraussichtlichen Kosten und Dauer der Behandlung.
Bitte beachten Sie, dass die genauen Voraussetzungen von Krankenkasse zu Krankenkasse variieren können. Es empfiehlt sich immer, sich vorab genau zu informieren.
Wie hoch ist die Erstattungssumme bei den verschiedenen Krankenkassen?
Leider können wir keine genauen Beträge nennen, da die Erstattungssummen für Invisalign bei den verschiedenen Krankenkassen stark variieren. Einige Krankenkassen übernehmen einen Teil der Kosten, andere übernehmen keine Kosten. Es hängt von der speziellen Politik jeder Krankenkasse ab. Einige Zusatzversicherungen, sind bekannt dafür, dass sie einen Teil der Kosten übernehmen. Es ist jedoch immer ratsam, sich vorab mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen und nach der genauen Erstattungssumme zu fragen.
Wie beantragen Sie die Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse?
- Erkundigen Sie sich: Jede Krankenkasse hat andere Richtlinien für Invisalign. Kontaktieren Sie Ihre Kasse und fragen Sie nach den Details zur Kostenübernahme.
- Sammeln Sie Dokumente: Ihr Kieferorthopäde kann Ihnen helfen, die notwendigen medizinischen Unterlagen zusammenzustellen, die Ihre Notwendigkeit für Invisalign bestätigen. Überlicherweise benötigt man einen Behandlungsplan vom Kieferorthopäden.
- Antrag stellen: Schicken Sie den Antrag und die Dokumente an Ihre Krankenkasse. Warten Sie auf die Antwort, es kann einige Wochen dauern, normalerweise sollte es aber nicht länger als 4 Wochen dauern. Manche Versicherungen möchten Modelle, Scans, Röntgenbilder und Fotos.
- Nachhaken: Falls Sie keine Rückmeldung erhalten, nachhaken. Manchmal kann es helfen, hartnäckig zu bleiben.
- Widerspruch einlegen: Falls Ihr Antrag abgelehnt wird, können Sie Widerspruch einlegen. Holen Sie sich hierfür ggf. rechtlichen Beistand.
Erinnern Sie sich, jede Krankenkasse ist anders. Bleiben Sie beharrlich und positiv.
Gibt es alternative Behandlungsmöglichkeiten, die von den Krankenkassen übernommen werden?
Sicherlich! Hier einige alternativen zu Invisalign, die von Krankenkassen übernommen werden könnten:
- Feste Zahnspangen: Sie sind effektiv und weit verbreitet, aber nicht so unauffällig wie Invisalign.
- Herausnehmbare Zahnspangen: Sie sind weniger sichtbar und können bei bestimmten Zahnproblemen helfen.
- Lingualtechnik: Hier werden die Brackets an der Innenseite der Zähne angebracht, was sie unsichtbar macht.
- Kieferorthopädische Operationen: In manchen Fällen können operative Eingriffe notwendig sein.
Es ist wichtig, direkt bei Ihrer Krankenkasse nachzufragen, welche Behandlungen sie übernimmt. Jede Krankenkasse hat andere Leistungen und Bedingungen.
Was sollten Sie bei der Wahl Ihrer Krankenkasse beachten, wenn Sie eine Invisalign-Behandlung planen?
- Übernahme der Kosten: Nicht alle Krankenkassen übernehmen die Kosten für Invisalign. Prüfen Sie daher, ob Ihre Kasse dies tut.
- Zusatzversicherung: Manche Kassen bieten spezielle Zusatzversicherungen für Kieferorthopädie an.
- Kostenvoranschlag: Lassen Sie sich einen Kostenvoranschlag von Ihrem Kieferorthopäden geben und legen Sie diesen Ihrer Krankenkasse vor
- Vergleich: Vergleichen Sie die Leistungen und Beiträge verschiedener Krankenkassen.
- Persönliche Beratung: Nutzen Sie die Beratungsangebote der Krankenkassen, um sich umfassend zu informieren.
- Nicht nur Preis: Achten Sie nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Leistungen und den Service der Krankenkasse.
- Rechtzeitig wechseln: Falls Ihre Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt, können Sie rechtzeitig wechseln.
- Bedenken Sie, dass Invisalign-Behandlungen nicht immer medizinisch notwendig sind und daher von den Kassen unterschiedlich gehandhabt werden.
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